Motorrad­führerschein

Rund um die Ausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Lerngruppen: 6x spezieller Mofaunterricht (getrennt vom theoretischen Unterricht für Fahrerlaubnisbewerber)
Bei Einzelbewerbern: 6x Teilnahme am Klassenspezifischen Stoff der Klassen A, A1, M

Praktischer Teil: Bei Einzelausbildungen mindestens eine Doppelstunde zu je 90 Minuten. Bei Gruppenausbildung (höchstens 4 Teilnehmer) mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten.

 

Klasse Mofa

Was man mit der Prüfbescheinigung für Mofas fahren darf:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren.

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH. max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 KW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 KW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Mindestalter:

  • 15 Jahre

Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren.

Rund um die Ausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff

Praktischer Teil: Grundausbildung, Hinweis: In der Ausbildung fährt der Bewerber in der Regel voraus oder hinterher und erfährt seine Anweisungen über Funk.

 

Rund um die Ausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff

Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

 

Klasse A1

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Klasse A2

Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Rund um die Ausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff

Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren:
Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt

 

Rund um die Ausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 4x klassenspezifischer Stoff

Praktischer Teil: Grundausbildung + 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A oder A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2:
Grundausbildung + 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt

 

Klasse A

Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Unbegrenzt)
  • Krafträder (auch mit Beiwagen)

Mindestalter:

  • 20, 21 oder 24 Jahre

 

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